rechtliche Vorabinformationen

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Verpackungsgesetz (neu ab 1.januar 2019)

Das Verpackungsgesetz gilt für alle, die mit Ware befüllte und beim Endverbraucher anfallende Verpackungen (inkl. Füllmaterial) in Verkehr bringen. Auch Online-Händler sind damit betroffen. Es gilt das Prinzip der erweiterten Produktverantwortung. Somit ist jeder, der gefüllte Verpackungen in Umlauf bringt, dafür verantwortlich, für deren Rücknahme und Verwertung zu sorgen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß die von uns verkauften Verpackungen unlizenziert sind. 

Weiter Informationen zum neuen Verpackungsgesetz finden Sie auf der Seite der IHK Stuttgart:: https://www.stuttgart.ihk24.de/Fuer-Unternehmen/innovation/energie_und_umwelt/Abfallwirtschaft/verpackungsverordnung/Verpackungsgesetz-2017-Entwurf-liegt-vor/3603346

 

 

 

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